Das neue e-Rezept
Liebe PatientInnen,
ab dem 01.01.2024 wurde das E-Rezept verpflichtend für alle Ärzte eingeführt. Dadurch wird sich für das Bestellen von Arzneimitteln Folgendes grundlegend ändern:
- Kein Rezept mehr ohne Versichertenkarte: Das eRezept kann nur übertragen werden, wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen. Ihre Versichertenkarte enthält die notwendigen Informationen, um das eRezept sicher und fehlerfrei an die Apotheke zu übertragen. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch wenn Sie das Rezept telefonisch anfordern, das Rezept erst nach Vorlage der Versichertenkarte erstellt werden kann.
- Keine sofortige Ausstellungen von Rezepten in der Praxis mehr: Erreicht die Rezeptbestellung uns bis 12 Uhr Mittags, erfolgt eine Freischaltung durch uns spätestens bis 14 Uhr des Folgetags. Via Handy App können Sie jederzeit sehen, ob Ihr eRezept bereits freigeschaltet wurde.
- Einlösen des Rezeptes in der Apotheke: Gehen Sie mit Ihrer Versicherungskarte in eine beliebige Apotheke. Dort können die von uns freigeschalteten Rezepte durch Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke abgerufen werden. Bitte beachten Sie ebenfalls die o.g. Fristen.
- Übertragung des Rezepts via Handy-App: Die Abholung eines verordnetten Medikament funktioniert auch ohne die Versicherungskarte mit der E-Rezept App der Gematik oder Ihrer Krankenkasse in der Apotheke. Sie können, wenn Sie die E-Rezept App der Gematik haben, Ihre Rezepte auf der App einsehen, überprüfen ob sie schon freigeschaltet wurden, und auch online versenden (z.B. an eine Versandapotheke), oder vor Ort in der Apotheke ohne erneute Vorlage der Versicherungskarte einlösen. Dazu wird ein PIN für die Versichertenkarte benötigt, diese ist bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.