ePA – jetzt müssen Sie entscheiden!
Die neue elektronische Patientenakte (ePA) kommt ab Januar 2025 für alle Hamburger Patienten, die nicht aktiv innerhalb einer 6 Wochenfrist nach Anschreiben durch die Krankenkasse widersprochen haben.
Das bedeutet, daß Ihre bei uns (und in anderen Praxen und Krankenhäusern) über Sie gespeicherten medizinischen Daten in eine Onlinecloud kopiert werden müssen. Wir haben dann keine Möglichkeit mehr, Ihre in die Cloud kopierten Daten zu schützen. Die ärztliche Schweigepflicht wird im Falle eines unbefugten Zugriffs auf diesen zentralen Onlinespeicher ausgehebelt.
Die potentiellen Folgen, wenn dieser Onlinespeicher mit Daten der gesamten Bevölkerung, die nicht widersprochen hat, in unbefugte Hände gerät, sollten Sie bedenken. Hackerangriffe auf solche behördlichen Datenspeicher gab es in der Vergangenheit bereits in anderen Ländern, die solche Onlineakten führen.
Wenn Sie sich später doch für die ePA entscheiden sollten, kann Ihr Widerspruch gegenüber der Krankenkasse von Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt rückgängig gemacht werden. Informieren Sie sich bitte selbstständig auch in unabhängigen Quellen, um eine Entscheidung für sich und ggf. Ihre Kinder zu treffen. Sollten Sie sich gegen die elektronische Patientenakte entscheiden, ändert sich für Sie nichts, Sie müssen dann jedoch nach Anschreiben durch Ihre Krankenkasse aktiv und fristgerecht widersprechen.