ePA – erfolgreicher Angriff auf D-Trust erfolgt!
Die neue elektronische Patientenakte (ePA) ist ab Januar 2025 für alle Hamburger Patienten, die nicht aktiv innerhalb einer 6 Wochenfrist nach Anschreiben durch die Krankenkasse widersprochen haben, in einer Testphase gestartet worden. Das bedeutet, daß Ihre bei uns (und in anderen Praxen und Krankenhäusern) über Sie gespeicherten medizinischen Daten, in eine zentrale Onlinecloud in Kürze nach Abschluß der Testphase automatisch kopiert werden. Wir haben dann keine Möglichkeit mehr, Ihre in die Cloud kopierten Daten zu schützen.
Noch bevor die Testphase begann, gab es leider nun einen erfolgreichen Hackerangriff auf das deutsche D-Trust Center, welches Zugangskarten, die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte notwendig sind herausgibt. (weitere Infos finden siehe mit den Suchbegriffen „hack d-trust“ in den Suchmaschinen). Patientendaten seien nicht davon betroffen gewesen. In Dänemark ist es wenige Tage später zu einem erfolgreichen Hackerangriff gekommen, bei dem massenhaft Patientenakten kopiert wurden. (Suchbegriff „Dänemark Hackerangriff“).
Die potentiellen Folgen, wenn dieser Onlinespeicher mit Daten der gesamten Bevölkerung, die nicht widersprochen hat, in unbefugte Hände gerät, sollten Sie bedenken. Hackerangriffe auf solche behördlichen Datenspeicher gab es in der Vergangenheit bereits in anderen Ländern, die solche Onlineakten führen.
Wenn Sie sich gegen die elektronische Patientenakte, oder für eine Löschung entscheiden wollen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, umgekehrt können Sie, sollten Sie sich später doch für die ePA entscheiden wollen, Ihren Widerspruch gegenüber der Krankenkasse von Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückgängig machen. Informieren Sie sich bitte selbstständig auch in unabhängigen Quellen, um eine Entscheidung für sich und ggf. Ihre Kinder zu treffen. Sollten Sie sich gegen die elektronische Patientenakte entscheiden, ändert sich für Sie in der ärztlichen Behandlung nichts, Sie müssen dann jedoch nach Anschreiben durch Ihre Krankenkasse aktiv und fristgerecht widersprechen, bzw. wenn bereits erstellt, eine Löschung der ePa beantragen.